Die Feuerwehr Wesseling ist eine Brandschutzdienstelle im Sinne des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (FSHG)
"Aufgabe der Brandschutzdienststellen ist es, nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen. Brandschutzdienststellen sind die Gemeinden, deren öffentliche Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt, im übrigen die Kreise. Die zur Durchführung der Aufgabe erforderlichen Tätigkeiten sind Bediensteten mit einer Ausbildung für den gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst zu übertragen."
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben; er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird z. B. bei Veranstaltungen immer wichtiger. Der Fachbereich Vorbeugender Brandschutz unterteilt sich in folgende Sachgebiete.
Baulicher Brandschutz
Technischer Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz
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Vorbeugender Brandschutz
Stellv. Fachbereichsleiter Dipl.Ing. (FH)
Brandoberinspektor Michael Merten
Kronenweg 49
50389 Wesseling
Telefon: 02236/9440 15
Telefax: 02236/40492
EMail:
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Baulicher Brandschutz
Die baulichen Maßnahmen z. B. in Gebäuden sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, geregelt in der DIN 4102, über den Baulichen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
Brandverhalten von Baustoffen
Feuerwiderstand der Bauteile
Aufteilung der Gebäude durch Brandwände und - Schutztüren
Fluchtwegplanung
Gerade die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (z.B. Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen, etc.) halogenfreie Kabel und Leitungen ohne PVC-Mäntel eingesetzt. Spezielle Brandmeldeleitungen sollen die Steuerung von Feuerschutzeinrichtungen, wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztüren etc. möglichst lange aufrechterhalten. An den Durchdringungsstellen müssen geeignete Konstruktionen (Brandschotts) ausgeführt werden, die ausreichend lange die Brand- und Rauchausbreitung verhindern können
Technischer Brandschutz
Darunter fallen die Errichtung von Steigleitungen , automatische oder auch örtlich gesehen die Bevorratung von Löschmittel , der Löschwasserversorgung und vieles mehr.
Brandmeldeanlagen
Notbeleuchtung
Feuerlöschanlagen , Anbringung von Feuerlöschern oder Wandhydranten
Feuerwehranfahrtzonen und Löschwasserversorgung
Die Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmübertragungsanlage der Stadt Wesseling finden Sie im Downloadbereich unter Informationen. (hier klicken)
Organisatorischer Brandschutz
Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten , Brandwarten , die Erstellung von Alarmplänen und Brandschutzplänen . Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fällt in dieses Gebiet.
Die Bewusstseinsbildung, wie man sich schützen kann, muss schon sehr früh beginnen. Als Brandschutzerziehung bezeichnet man es bei Kindern in Schulen oder Kindergärten
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