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Donnerstag, 25. Januar 2007 |
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Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern.
Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen.
Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstige Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.
In Wesseling wird das sogenannte Rendezvous-System angewendet, das bedeutet,
dass der Notarzt, unabhängig vom Rettungswagen, mit einem Notarzteinsatzfahrzeug die Einsatzstelle anfährt. Die Notärzte werden vom Dreifaltigkeits-Krankenhaus Wesseling gestellt.
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankentransportwagen oder mit Luftfahrzeuge zu befördern.
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Leiter der Abteilung Rettungsdienst
Feuer- und Rettungswache
Gerhard Fingerhuth
Kronenweg 49
50389 Wesseling
Telefon: 02236/94400
Telefax: 02236/40492
Ansprechpartner für Krankentransport, Notfalltransport, Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst |
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